Kommissare für FIP & FEPA Ausstellungen

Rechte und Pflichten eines Kommissars

  1. Der Landeskommissar für FIP & FEPA Ausstellungen wird vom B.P. bestimmt.
  2. Ist ein Landeskommissar vom B.P. bestimmt, teilt das B.P. dem Veranstalter den Namen und die Adresse des Landeskommissares mit.
  3. Der Veranstalter nimmt Kontakt mit dem benannten Kommissar auf und alle Korrespondenz geht an den Landeskommissar, welcher die Verantwortung übernommen hat.
  4. Der Landeskommissar bekommt vom Veranstalter die Anmeldeformulare und die erste Broschüre mit dem Sonderreglement der Manifestation entweder schriftlich oder per Email zugeschickt, oder er muss es von der Webseite der Ausstellung herunterladen.
  5. Der Kommissar sucht sich nun Aussteller, welche bei FSPL – Ausstellungen wenigstens eine Vermeilmedaille bekommen haben und schickt ihnen dann eine Broschüre mit dem Anmeldeformular, welcher bis zu dem Datum, welcher der Landeskommissar angibt, an ihn zurückgeschickt werden muss.
  6. Der Landeskommissar überprüft dann ob alle Punkte auf dem Anmeldeformular richtig ausgefüllt wurden und teilt dem B.P. die Anmeldungen mit. Wegen der Kosten einer Ausstellung, legt das B.P. mit dem Kommissar die Anmeldungen, welche eingesandt werden müssen, fest.
  7. Die FSPL muss bei FIP-Ausstellungen mit allen philatelistischen Klassen mit 6 Exponaten (höchstens 1 Drittel Jugendexponate / 3 Ein-Rahmen zählen für ein normales Exponat) vertreten sein, damit dem Kommissar die Hotelkosten und das Tagesgeld vom O.K. bezahlt wird.
  8. Die FSPL bezahlt für jeden Aussteller einmal im Jahr die Rahmengebühr, Versicherungskosten bis zu einer Deckungssumme von 50.000 €, sowie die Transportkosten bei einer Ausstellung in Europa.
    Jeder Aussteller kann jedes Jahr bei mehreren FIP oder FEPA Ausstellungen mitmachen, wenn er alle Kosten übernimmt.
  9. Die Reisekosten muss der FSPL-Kommissar selbst bezahlen. Wenn Zollpapiere erforderlich sind, muss er die Exponate in Luxemburg verzollen, sowie am Zoll des betreffenden Landes und dies auch bei der Rückkehr. Hotelkosten mit Frühstück werden vom Organisator übernommen, jedoch muss Minibar, Telefon usw. der Kommissar selbst bezahlen. Er erhält ein Tagesgeld für die Verpflegung. Während des Aufenthaltes in dem betreffenden Land, ist er verpflichtet an allen Kommissarssitzungen teilzunehmen.
  10. Beim Abliefern der Exponate sollte der Kommissar darauf achten, dass er eine Quittung für dieselben bekommt. Seine Pflicht ist es anschliessend zu kontrollieren, ob alle Exponate richtig eingebaut wurden. Wenn das der Fall nicht sein sollte, muss er das O.K. verständigen.
    Nach dem Abbau muss der Kommissar die Exponate (mit der Quittung) abholen, sowie die Medaillen, Ehrenpreise, Diploma und Bewertungsbogen für die Aussteller.
  11. Er hat das Recht auf :
    – zwei Eintrittskarten für die Ausstellung
    – zwei Karten für offizielle Einladungen
    – zwei kostenlose Palmarèskarten
    – einen Ausstellungskatalog und ein Palmarès
    – die Medaille und das Diplom für die Kommissare.
  12. Laut FIP Reglement bekommt jeder Aussteller welcher noch keine Großvermeil oder höhere Medaille bei einer FIP-Ausstellung bekommen hat, 5 Rahmen zu je 16 Blatt. Hat er Großvermeil oder mehr muß er 8 Rahmen zu je 16 Blatt ausstellen. Alle Blätter müssen mit einer Schutzhülle versehen sein. Die Ausstellungsblätter dürfen nur in die Taschen, welche vom O.K. zugeschickt werden, verpackt werden.
  13. Jedem Exponat muss die Inventarliste beigefügt werden, welche der Aussteller vom Kommissar bekommt, der sie vom OK erhalten hat. Sie muss korrekt ausgefüllt werden, damit der Kommissar keine Schwierigkeiten bei seiner Ankunft am Zoll am Flughafen oder in der Ausstellung hat. Ferner müssen die Aussteller zwei Inventarlisten ausfüllen für die Versicherung, mit einer Kopie jeden Blattes, das mehr als 2.450,- € wert ist. Diese Inventarlisten kann der Kommissar beim B.P. beantragen.
    Die Numerierung der Blätter sollte möglichst fortlaufend sein.
  14. Alle Korrespondenzkosten werden dem Kommissar von der FSPL zurückerstattet, sowie auch die Zollgebühren, wenn solche entstehen.
  15. Der Kommissar muss die Exponate rechtzeitig mit den Inventarlisten bei den Ausstellern anfordern und nach der Ausstellung an sie zurückgeben, weil die Versicherung im allgemeinen 10 Tage nach der Ausstellung aufgelöst wird.
  16. Der Kommissar muss die Exponate beim Transport so aufbewahren, dass sie ihm nicht abhanden kommen. Eine Versicherung wird abgeschlossen für den Transport und die Dauer der Austellung. Die Versicherung bezahlt z.B. nicht, wenn festgestellt wird, dass die Exponate während der Fahrt zur Ausstellung allein im Auto geblieben sind.
  17. Kommissare können auch bei den FIP-Ausstellungen als Aussteller teilnehmen, wo sie selbst Kommissar sind.
  18. Kommissare sollen sich an der Sitzung der Preisrichter beteiligen, wo sie Antworten auf die Fragen bekommen, wenn sie nicht mit einem der Resultate einverstanden sind. Die Preisrichter haben die Bewertungsbogen dabei.
  19. Der Kommissar ist nicht verantwortlich für die Bewertungen der Exponate.
  20. Der Kommissar bekommt vom OK die Bewertungsbogen für die Aussteller, welche er dann mit dem Exponat an die Aussteller weiterleitet.
  21. Die Medaillen, Ehrenpreise, Diplome und Bewertungsbogen bekommen die Aussteller vom Kommissar ausgehändigt.
  22. Der Aussteller ist verpflichtet dem Kommissar die Sammlung mit dem Inventar rechtzeitig zukommen zu lassen, dies gilt auch bei der Rückgabe. Der Aussteller ist verpflichtet, sein Exponat so schnell wie möglich beim Kommissar abzuholen. Sollte dies nicht möglich sein, werden sie im Foyer de la Philatélie aufbewahrt.
  23. Die Rechnung vom OK für die Rahmengebühren leitet der Kommissar and den FSPL Schatzmeister zwecks Bezahlung weiter. Dieser wird dem Kommissar eine Kopie der Zahlungsbestätigung geben, um sie bei etwaigen Rückfragen an der Ausstellung vorzeigen zu können.
  24. Zusätzliche Fragen können die Kommissare dem FIP & FSPL Präsidenten stellen, wenn es um eine FIP oder FEPA Ausstellung geht.

    Jos Wolff, RDP,
    FSPL Präsident und FIP Ehrenpräsident